Zulassung Umweltzone: Ein­satz­fahr­zeu­ge

Dieseleinsatzfahrzeuge mit Euronorm 4 oder 3 können mit einer befristeten Zulassung in die Umweltzone einfahren.

Worum geht es?

Fahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei, des Militärs, des Zivilschutzes oder der Straßenverkehrsbehörde, die nicht in die Umweltzone (LEZ) einfahren dürfen, können jedoch mit einer befristeten Zulassung gegen eine Gebühr einfahren, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen.

Wie lauten die Bedingungen?

  • Es handelt sich um Fahrzeuge, die von der Feuerwehr, der Polizei, dem Militär, dem Katastrophenschutz oder den Straßenverkehrsbehörden im Notfall oder für eine Rettungsaktion eingesetzt werden. Beispiele dafür sind Abschleppwagen, Kranwagen, Autoleitern.
  • Es handelt sich um Dieselfahrzeuge mit Euronorm 4 oder 3.

Wie viel kostet es?

Die Fahrzeugkategorie und der Zeitraum, für den Sie die Zulassung beantragen, bestimmen den Betrag. Sie finden die Fahrzeugkategorie auf Ihrer Zulassungsbescheinigung in Feld J.

  • Dieselfahrzeuge mit Euronorm 4 zahlen im Noteinsatz einen ermäßigten Tarif.
  • Dieselfahrzeuge mit Euronorm 3 zahlen im Noteinsatz den regulären Tarif.

Hier finden Sie die Tariftabelle für Einsatzfahrzeuge im pdf-Format.

Was benötigen Sie?

  • die Zulassungsbescheinigung
  • die EWG-Übereinstimmungs-/Konformitätsbescheinigung
  • ein Foto der Seite sowie Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs mit deutlich sichtbarem Nummernschild
  • der Nachweis, dass das Fahrzeug für Notfalleinsätze oder Rettungsaktionen verwendet wird. Dies könnte zum Beispiel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber sein
  • Ihre Bankkarte

Was müssen Sie tun?

Vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre befristete Zulassung zu kaufen.

Sollen wir einen Termin für Sie vereinbaren? Dann rufen an unter der Nummer 09 210 10 30.

Beantragen Sie eine Zulassung frühestens vier Monate im Voraus und spätestens einen Tag, nachdem Sie in die Umweltzone eingefahren sind. So vermeiden Sie ein Bußgeld.

Achtung: die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Antrag beträgt 14 Tage. Sie können bereits in die Umweltzone einfahren, allerdings auf eigenes Risiko. Schließlich ist Ihr Antrag noch nicht offiziell genehmigt worden. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Ihr Antrag nicht alle Bedingungen erfüllt und daher abgelehnt wird, kann ein Bußgeld gegen Sie verhängt werden. Daher empfiehlt es sich, die Zulassung im Voraus zu beantragen.

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